Napoléons Eroberungs- und Bündnispolitik führte in Deutschland zum Verfall des Heiligen Römischen Reiches und zur Gründung des Rheinbundes. Die ehemalige Freie Reichsstadt Frankfurt wurde Hauptstadt des gleichnamigen Großherzogtums unter Napoléons Verbündetem Dalberg. Französisches Recht wurde weitgehend eingeführt, allerdings mit Ausnahme des Handelsrechts. Die Frankfurter Kaufmannschaft legte stattdessen einen eigenen HGB-Entwurf vor, der äußerlich das fremde Recht aufnahm, im Kern aber die hergebrachten Institutionen und Regeln übernahm. Verfasser des Entwurfs war Johann Friedrich Heinrich Schlosser, ein Neffe von Goethes Schwager, Rechtskonsulent der Frankfurter Handelskammer und Stadtgerichtsrat. In seinem Nachlass fanden sich die in der Publikation veröffentlichten Materialien als Entwurf.

Die Arbeit schildert den Versuch einer Gesetzgebung im Spannungsfeld zwischen den von der französischen Schutzmacht aufgedrängten Vorstellungen und der Bewahrung überkommener Rechte sowie das Scheitern des Entwurfs.

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Carsten Fischer in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 40. Jg. Nr. 3/4 (2018), 301-304

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Anja Amend-Traut in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 135 (2018), 477ff

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Alexander Kustermann in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 105, 2018/2, 245ff

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Barbara Dölemeyer in: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, 181.5 (2017), 843ff

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Jasper Kunstreich in: Rheinische Vierteljahrsblätter, 81 (2017), 364f

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Werner Schubert in: Zeitschrift Integrativer Europäischer Rechtsgeschichte, Bd. 6 (2016) [59], URL: http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-06-2016/DoegeMelanie-DerEntwurfeinesHandeslsgestzbuchesfuerdieStadtFrankfurtamMain-Schubert.htm




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