Die Anfänge der italienischen Literatur aus der Praxis der Religion und des Rechts



Obwohl das hochmittelalterliche Italien seinen europäischen Nachbarn politisch, ökonomisch und wissenschaftlich überlegen war, setzte seine volkssprachliche Literatur wesentlich später (Ende 11. / Anfang 12. Jahrhundert) ein als die althochdeutsche, altenglische oder altfranzösische. Für diese Verzögerung wurde bisher insbesondere die Vorstellung der Italiener verantwortlich gemacht, sich als Nachfolger der alten Römer zu betrachten. Die italienischen Dialekte wurden als Sprechvarianten des Lateins betrachtet, das später eine festgefügte und unveränderbare grammatica erhalten habe. Dies erklärt, daß sich mehrere italienische Schriftsteller für das Französische oder Okzitanische entschieden, wenn sie in der Volkssprache schreiben wollten. Beide Sprachen waren im Mittelmeerraum weit verbreitet und boten aufgrund einer weit zurückreichenden Verschriftlichung eine Vielzahl von Modellen als Orientierungshilfen an. Dennoch war der Übergang vom Latein zum Volgare auch in Italien nicht aufzuhalten, weil nur noch die Gebildeten Latein verstanden. Nachdem juristische Zeugenbefragungen und Beichtspiegel in der Volkssprache kodifiziert wurden, begannen Richter, Notare und Kleriker, zunächst spielerisch, auch nicht-pragmatische Texte in der Volkssprache zu fixieren. Diese frühen Texte, von denen knapp zwanzig erhalten sind, entsprangen der Mündlichkeit, waren sog. einfache Formen, doch aus der Vorgeschichte der italienischen volkssprachlichen Literatur, die die meisten Literaturgeschichten erst mit dem 'Sonnengesang' des Hl. Franz von Assisi (ca.1224-26) beginnen lassen, sind sie nicht fortzudenken. Die vorliegende Abhandlung zeichnet anhand dieser ältesten volkssprachlichen Texte den Prozeß der Herausbildung der italienischen Volgare-Literatur nach.

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Raymund Wilhelm in: Romanistisches Jahrbuch, Bd. 59 (2008), 312ff

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in: Medioevo Latino, XXIX (2008), 547 [5777]

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Ludwig Fesenmeier in: Romanische Forschungen, 120. Bd., Heft 3, 2008, 381ff

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in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 124. Bd. (2007), 519